Anzeigenerstatter m
naznanitelj [Anzeigenerstatter bezeichnet im polizeilichen Kontext eine Person, die eine Strafanzeige bei der Polizei einreicht. Diese Person meldet ein Verbrechen, eine Ordnungswidrigkeit oder ein anderes rechtswidriges Verhalten und leitet damit ein Ermittlungsverfahren ein. (QUELLE: Kriminallexikon)]



Vir: Nemško-slovenski slovar tehnike in naravoslovja - Tjaša Kuerpick

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