Übereinkommen über Massnahmen, die von den Mitgliedstaaten der Westeuropäischen Union zu treffen sind, um das Rüstungskontrollamt zu befähigen, seine Kontrolle wirksam auszuüben, sowie über die Einführung eines angemessenen Rechtsverfahrens gemäss Protokoll Nr. IV zu dem durch die am 23. Oktober 1954 zu Paris unterzeichneten Protokolle geänderten Brüsseler Vertrag
(Nemško)
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