der Beamte scheidet endgültig aus dem Dienst aus durch: a) Entlassung auf Antrag, b) Entlassung von Amts wegen, c) Stellenenthebung aus dienstlichen Gründen, d) Entlassung wegen unzulänglicher fachlicher Leistungen, e) Entfernung aus dem Dienst
(Nemško)
Področje: