Da diese (dieser) [RECHTSINSTRUMENT] den Schengen-Besitzstand ergänzt, beschließt Dänemark gemäß Artikel 4 des genannten Protokolls innerhalb von sechs Monaten, nachdem der Rat diese (dieses) [RECHTSINSTRUMENT] beschlossen hat, ob es sie (ihn) in einzelstaatliches Recht umsetzt.
(Nemško)
Področje:
European Union law